Familienpflege

und wenn Mama/Papa krank wird ...    

...dann hilft uns die Familienpflegerin/Dorfhelferin
          
Die Familienpflegerin/Haushaltshilfe

Die Familienpflegerin unterstützt Familien in Notsituationen, selbstverständlich unabhängig von Konfession, Weltanschauung oder sozialer Stellung.

Wann haben wir Anspruch auf eine Familienpflegerin/Haushaltshilfe?

Eine Familienpflegerin kann in Anspruch genommen werden, wenn in besonderen Belastungssituationen die ausreichende Betreuung der Kinder und die Weiterführung des Haushalts von der Familie nicht selbst geleistet werden kann, z. B. bei:

  • akuter Erkrankung
  • Krankenhausaufenthalt
  • einer ambulanten Operation oder ambulanten Behandlung
  • Kur- oder REHA-Aufenthalt
  • Risikoschwangerschaft oder Entbindung
  •  psychischer Erkrankung
  •  Suchterkrankung

Wenn ein Kind unter zwölf Jahre alt ist oder ein behindertes Kind in der Familie lebt, übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen, Sozial- und Jugendämter die Kosten für eine Familienpflegerin.


Angebote der Familienpflege

Die Familienpflegerin ist eine Fachkraft mit staatlich anerkannter Ausbildung.

Während des Einsatzes hilft die Fachkraft den Familienalltag aufrecht zu erhalten und übernimmt folgende Aufgaben:

  • im pädagogischen Bereich, z. B. Betreuung der Kinder, Hilfe bei Hausaufgaben, gemeinsame Freizeitgestaltung
  • im hauswirtschaftlichen Bereich, z. B. Erledigung der täglich anfallenden Hausarbeiten, Kochen abwechsleungsreicher und gesunder Kost (bei Bedarf auch Diätkost)
  • im pflegerischen Bereich, z. B. Versorgung von Mutter und Neugeborenem, Mitversorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder, behinderter oder erkrankter Kinder

Die Aufgaben der Familienpflegerin hängen immer von den Bedürfnissen der Einsatzfamilie ab. Der Arbeitsalltag gestaltet sich deshalb in jeder Familie anders.

Beantragung der Familienpflege

Sie rufen die Familienpflegestation an und lassen sich von ihr zu den Leistungen und der Finanzierung ausführlich beraten und bekommen Hilfe bei der Antragstellung.
Mit der durch den behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen die Übernahme der Kosten

Sollte Ihnen diese Hilfe verweigert werden, wenden Sie sich an uns, Ihrem örtlichen Ansprechpartner für Familienpflege/Dorfhilfe. Wir helfen Ihnen dann bei der Durchsetzung Ihres Leistungsanspruchs.


Die Dorfhelferin

Die Dorfhelferin kommt in ländlichen Haushalten und im landwirtschaftlichen Betrieb zum Einsatz. Auch sie ist eine Fachkraft mit staatlich anerkannter Ausbildung.
    
Dorfhelferin im Stall

Wann haben wir Anspruch auf eine Dorfhelferin?

Einsatzgründe für eine Dorfhelferin :

  • akute Erkrankung
  • Krankenhausaufenthalt
  • eine ambulante Operation oder ambulante Behandlung
  • Kur- oder REHA-Aufenthalt
  • Risikoschwangerschaft oder Entbindung
  • psychischer Erkrankung
  • Suchterkrankung
  • Unfall


Aufgaben der Dorfhelferin

  • Weiterführung des Haushalts
  • Betreuung und Pflege der Kinder
  • Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Haushalts- und Familienmitglieder
  •  Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb
  • Versorgung von Garten, Feld- und Stallarbeit

Die Aufgaben der Dorfhelferin hängen immer von den Bedürfnissen der Einsatzfamilie ab. Der Arbeitsalltag gestaltet sich deshalb in jeder Familie anders.

Beantragung der Dorfhelferin

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest ausstellen und nehmen Kontakt mit uns auf. Zusammen stellen wir den Antrag auf "Haushaltshilfe" bzw. "Betriebs- und Haushaltshilfe" bei der Landwirschaftlichen Krankenkasse.

Kontakt

    ... und wenn Mama/Papa krank wird ...
    ... sind wir für Sie da!